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   OLG Hamm, 14.09.2010 - III-4 Ws 208/10   

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https://dejure.org/2010,16984
OLG Hamm, 14.09.2010 - III-4 Ws 208/10 (https://dejure.org/2010,16984)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2010 - III-4 Ws 208/10 (https://dejure.org/2010,16984)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2010 - III-4 Ws 208/10 (https://dejure.org/2010,16984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in bestimmten Fällen ("Altfälle")

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - III StVK 1121/09
  • OLG Hamm, 14.09.2010 - III-4 Ws 208/10
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10
    "Kann nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 (Individualbeschwerde Nr. 19359/04) die Unterbringung nach Maßgabe des § 67 d Abs. 3 StGB über zehn Jahre hinaus fortdauern, auch wenn diese Vorschrift erst durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 160) mit Wirkung zum 31.01.1998 in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden ist und in der zur Zeit der Taten und des Urteilserlasses geltenden Fassung des § 67 d StGB die Dauer der erstmalig angeordneten Sicherungsverwahrung selbst bei fortbestehender Gefährlichkeit des Untergebrachten auf zehn Jahre begrenzt war (§ 67 d Abs. 1 StGB a. F.).".

    Zum Anderen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit entscheidend zu berücksichtigen, dass nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (Az: 19359/04) die weitere Vollstreckung der Sicherungsverwahrung menschenrechtswidrig ist.

    Nur dann erscheint es denkbar, dass nach der aus der Entscheidung des Gerichtshofs (EuGRZ 2010, 25) folgenden Rechtsauffassung der Eingriff in das Freiheitsrecht des Verurteilten unter Berücksichtigung seines auf höchster Stufe schutzwürdigen Vertrauens in die Unabänderbarkeit der in der Anlassverurteilung verhängten Rechtsfolge einerseits und der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits im Rahmen einer zu seinen Lasten getroffenen Abwägungsentscheidung gerechtfertigt ist (BGH, 5. Senat a.a.O. für den Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10
    Es muss die Vermutung der nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit widerlegt werden (vgl. BVerfGE 109, 133; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 67 d Rdnr. 15; Beschluss des Senats vom 12. Mai 2010 - 4 Ws 114/10).
  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 4 Ws 114/10

    Sicherungsverwahrung, Aussetzung, Bewährung, fehlende Lockerungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10
    Es muss die Vermutung der nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit widerlegt werden (vgl. BVerfGE 109, 133; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 67 d Rdnr. 15; Beschluss des Senats vom 12. Mai 2010 - 4 Ws 114/10).
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10
    Dass diese Entscheidung durch die Strafgerichte zu berücksichtigen ist, hat zwischenzeitlich auch der Bundesgerichtshof in zweien seiner Entscheidungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung entschieden (Beschluss des 4. Strafsenats vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 - und Beschluss des 5. Strafsenats vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 -).
  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10
    Dass diese Entscheidung durch die Strafgerichte zu berücksichtigen ist, hat zwischenzeitlich auch der Bundesgerichtshof in zweien seiner Entscheidungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung entschieden (Beschluss des 4. Strafsenats vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 - und Beschluss des 5. Strafsenats vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 -).
  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10
    Die Vollstreckungskammer hat sich insoweit der Rechtsansicht des Senats angeschlossen, wonach mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 StGB a. F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31. Januar 1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06. Juli 2010, 4 Ws 157/10 und 22. Juli 2010, 4 Ws 180/10).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10

    Vorlagefrage: Dauer der Sicherungsverwahrung für vor dem 31. Januar 1998

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10
    Für den Fall, dass der Senat eine eigene Vorlegungspflicht verneine, wird beantragt, die Entscheidung über die sofortige Beschwerde bis zum Abschluss des aufgrund des Vorlagebeschlusses des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 04. August 2010 - 1 Ws 404/10 - eingeleiteten Vorlegungsverfahrens aufzuschieben.
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 431/10

    Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10
    Zur Begründung bezieht sie sich im wesentlichen auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 14. Juli 2010 (2 Ws 431/10), durch welchen dieses abgelehnt hat, Art. 5 u. Art. 7 EMRK in der Form der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof als anderweitige Regelung i. S. d. § 2 Abs. 6 StGB mit der Folge anzusehen, dass das alte Recht Anwendung finden muss.
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10

    Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Aufhebung, Divergenzvorlage

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10
    Die Vollstreckungskammer hat sich insoweit der Rechtsansicht des Senats angeschlossen, wonach mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 StGB a. F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31. Januar 1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06. Juli 2010, 4 Ws 157/10 und 22. Juli 2010, 4 Ws 180/10).
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